top of page

Konditionen 

Die Kosten für Selbstzahler*innen orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Sie sind zudem abhängig vom Setting (Einzel, Paar- oder Mehrpersonensetting) und dem zeitlichen Umfang.

 

Bei Interesse schicken Sie mir am besten eine Mail mit einer Überschrift zu Ihrem Anliegen, Ihrer Telefonnummer, der Info ob Sie Selbstzahler*in oder privatversichert sind und der Angabe, wann Sie Zeit für ein Kennenlerngespräch haben. Dann schicke ich Ihnen die Praxisrahmenbedingungen zu und auch einen ersten Terminvorschlag.

 

Beachten Sie bitte: Die Kosten für die psychologische Psychotherapie wird von der Beihilfe und von den privaten Versicherungen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der neuen Abrechnungsempfehlung - wie sie von der Bundespsycho-therapeutenkammer, der Bundesärztekammer, der Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung beschlossen wurde und zum 1.7.2024 in Kraft getreten ist. 

 

Das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte biete ich derzeit nicht an. 

Zu den Vorteilen des Selbstzahler-Prinzips 

Sie können zeitnah beginnen und Wartezeiten überbrücken

Die Wartezeit für einen Therapieplatz bei einem niedergelassen Psychotherapeuten beträgt oft mehrere Monate. Auch bei den Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien, wie auch bei der Ehe- und Lebensberatungsstelle beträgt die Wartezeit oftmals mehrere Monate. Dabei ist die zeitnahe Aufnahme einer Therapie oder Beratung ein wesentlicher Faktor für eine schnelle und nachhaltige Verbesserung der Problematik. 

 

Einige meiner Klient*innen nutzen die Beratung/Therapie bei mir, um längere Wartezeiten zu überbrücken. Bei Bedarf kooperiere ich mit Psychotherapeut*innen mit Kassensitz.

 

Sie hinterlassen keine Datenspuren

Beim Abschluss bestimmter Versicherungen (z. Bps. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) kann es sein, dass eine psychische Stabilität über mehrere Jahre ohne Behandlungsbedarf nachzuweisen ist. Die Abfragezeiten liegen je nach Versicherer bei ca. 3-10 Jahren. 

 

Individuell abgestimmte Sitzungszahl

Bei einer selbst finanzierten Therapie bzw. Beratung entscheiden Sie selbst, wie häufig und wie lange Sie Termine wahrnehmen wollen.

 

Die Therapie- bzw. Beratungskosten können Sie - abhängig von Ihrem Einkommen und der Höhe der im Jahr angefallen gesamten Gesundheitskosten  - als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.

bottom of page